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Klagelegitimation des Überlasserbetriebsrats? - OGH 26.11.2013, 9 ObA 101/13p

42. LfgJuni 2014

28.8.1.Nr.1

§ 50 Abs. 1 ASGG
§ 51 Abs. 1 und 2 ASGG
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 41 Abs. 6 Tir KAG
§ 29 Abs. 4 Z 1 UG 2002

1. Der Wirkungsbereich des Betriebsrats ist beschränkt auf den Betrieb, für den er gewählt wurde.

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