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Fahrtkosten, Taggeld, Nächtigungskosten - Begriff Wohnort - OGH 5.6.2008, 9 ObA 135/07d

25. LfgOktober 2008

28.3.1.Nr.3

§ 1014 ABGB
§ 1431 ABGB
Abschnitt VIII B Pkt. 11 und 12 und Anhang III KVAÜ

1. Der „Wohnort“ des Arbeitnehmers ist auch nach dem Zweck der Aufwandersatz-Regelung des KVAÜ dort, wo er den Mittelpunkt seiner Lebensführung bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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