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Überlasser-KollV - Entfernungszulagen bei ständigem Beschäftiger? - OGH 7.6.2001, 9 ObA 81/01d

4. LfgNovember 2001

28.3.1.Nr.1

§ 10 Abs. 1 zweiter und dritter Satz AÜG
Abschnitt VIII Arbeiter-KollV Metallgewerbe

1. Erfolgt die Überlassung eines Arbeiters nicht im Rahmen eines eigenen Betriebes oder einer fachlich abgegrenzten Betriebsabteilung des Arbeitgebers, ist der für den Schlosser-Überlasserbetrieb geltende KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe iSd § 10 Abs. 1 zweiter Satz AÜG verbindlich.

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