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Referenzzuschläge - Ausnahmeanforderungen für auswärtige Arbeiten - OGH 10.4.2008, 9 ObA 9/07z

25. LfgOktober 2008

28.2.2.Nr.12

§ 10 Abs. 1 3. Satz AÜG
§ 12 AÜG
Abschnitt IX Z 3 und 4 KVAÜ

1. Der Referenzzuschlag gilt nach Abschnitt IX Z 3 letzter Absatz KVAÜ (nur) dann nicht, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich zur Verrichtung auswärtiger Arbeiten überlassen und dies in der Einsatzinformation (§ 12 AÜG) angeführt ist.

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