28.2.2.Nr.11
§ 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 AÜG
IX Z 3, XII Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ)
1. Abschnitt XII des KVAÜ gewährt keinen Anspruch auf Teilnahme an einer vom Beschäftiger den Stammarbeitern auf einzelvertraglicher Basis gewährten Gewinnbeteiligung.

