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Kollektivvertraglicher Verfall - OGH 9.5.2007, 9 ObA 123/06p

22. LfgOktober 2007

28.2.2.Nr.10

§ 1486 Z 5 ABGB
§ 10 Abs. 1 AÜG
XIX/1 und 2 KollV Arbeitskräfteüberlassung

1. Der Arbeitnehmer kann im Fall der Verwendung in einem Beschäftiger-Betrieb zwischen dem Grundlohn nach Satz 1 und dem Kollektivvertragslohn des Beschäftiger-Betriebs nach Satz 3 des § 10 Abs. 1 AÜG frei wählen.

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