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Wegzeitenvergütung - Aufnahme für ständige Baustelle - OGH 5.6.2008, 9 ObA 69/08z

25. LfgOktober 2008

28.2.2.Nr.13

§ 10 Abs. 1 3. Satz AÜG
Art. VIII Z 7 und 17 KollV Arbeiter Metallgewerbe

1. Bei Überlassung „für“ eine längerfristige Tätigkeit auf ein und derselben Baustelle wird ein „ständiger Betrieb“ im Sinne des Arbeiter-KollV Metallgewerbe begründet.

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