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Versetzbarkeit oder Überlassung? - Einwilligungserfordernis im öffentlichen Dienst - OGH 26.5.2010, 9 ObA 62/09x

31. LfgOktober 2010

28.1.2.Nr.1

§ 2 Abs. 2 AÜG
§ 3 Abs. 1 AÜG
§ 5 VBO der Stadt Linz
§ 3 OÖGZG

1. Das OÖ Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz regelt nur die Zuteilung von Bediensteten einer Gemeinde bzw. eines Gemeindeverbands an einen anderen Rechtsträger als Beschäftiger.

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