28.1.2.Nr.1
§ 2 Abs. 2 AÜG
§ 3 Abs. 1 AÜG
§ 5 VBO der Stadt Linz
§ 3 OÖGZG
1. Das OÖ Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz regelt nur die Zuteilung von Bediensteten einer Gemeinde bzw. eines Gemeindeverbands an einen anderen Rechtsträger als Beschäftiger.

