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Auch „Remote“ bzw. Tele-Überlassung in Drittstaaten? Strafbarkeit auch ohne physischen Grenzübertritt? - VwGH 29.4.2025, Ro 2024/11/0002

76. LfgOktober 2025

28.1.1.Nr.13

§ 3 Abs. 2 AÜG
§ 16 Abs. 1 und 2 AÜG
§ 16a AÜG
§ 22 Abs. 1 Z 1 lit. c AÜG

1. Ins Drittstaatsausland nur „remote“ erbrachte Arbeitskräfteüberlassungen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Entsende-Richtlinie der EU.

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