28.1.1.Nr.3
§ 4 Abs. 1 und 2 Z 1 und 2 AÜG
§ 10 Abs. 1 AÜG
§ 7 AVRAG
1. In § 4 Abs. 2 stellt die Verwendung des Wortes „oder“ zwischen den vier Beispielstatbeständen klar, dass der wahre wirtschaftliche Gehalt schon dann der einer Arbeitskräfteüberlassung ist, wenn auch nur eines der demonstrativ aufgezählten Tatbestandselemente zutrifft.

