28.1.1.Nr.2
§ 3 Abs. 2 AÜG
§ 10 Abs. 1 AÜG
§ 14 Abs. 1 und 2 AÜG
§ 9 Abs. 4 AMFG
1. Das AÜG trifft keine Aussagen zur Zulässigkeit der Subüberlassung an einen „Beschäftiger“, der die Arbeitskraft nicht (direkt) in seinem eigenen Betrieb einsetzt, sondern an einen zweiten Beschäftiger weiterüberlässt, bei dem die Arbeitskraft tatsächlich ihre Arbeitsleistungen verrichtet.

