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Anwendungsbereich, Ausnahmen, wirtschaftlicher Gehalt - OGH 25.10.2001, 8 ObA 28/01b

5. LfgFebruar 2002

28.1.1.Nr.1

§ 1 Abs. 1 und 2 Z 4 lit. a, Abs. 3 AÜG
§ 10 Abs. 1 AÜG
§ 257 Abs. 2 Z 1 GewO

1. Auch die bloße gelegentliche Überlassung von Arbeitskräften fällt unter das AÜG.

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