27.5.1.Nr.1
§ 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG
§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
1. Bei Betriebsübergang kommt es zu einer Kollektivvertrags-Ablösung und ist von der umfassenden Geltung des beim Übernehmer anzuwendenden KollV auszugehen.
27.5.1.Nr.1
§ 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG
§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
1. Bei Betriebsübergang kommt es zu einer Kollektivvertrags-Ablösung und ist von der umfassenden Geltung des beim Übernehmer anzuwendenden KollV auszugehen.
