27.3.6.Nr.1
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 4 ZuweisungsG
§ 4 Wr. ZuweisungsG
Art. 3 RL 2001/23/EG
1. Zur Frage einer ausreichenden Umsetzung der Richtlinie wäre wohl zu prüfen, ob auch im Verhältnis zu einem Zuweisungsgesetz eine “Günstigkeitsprüfung„ greifen könnte, was jedoch mit der Zielrichtung der RL, dem Arbeitnehmer konkrete Rechte zu verleihen, in einem gewissen Spannungsverhältnis steht.

