27.3.5.Nr.1
§ 1 Abs. 2 Z 1 AVRAG
§ 3 Abs. 1 AVRAG
RL 77/187/EWG bzw. RL 2001/23/EG
1. Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des § 3 Abs. 1 AVRAG zu werten.

