27.3.4.Nr.2
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Ein ex-lege-Übergang der Dienstverhältnisse im Zuge eines Betriebsüberganges kann dadurch vermieden werden, dass die Arbeitsverhältnisse zum Veräußerer aufrecht erhalten werden, dieser aber die Dienstnehmer des übergegangenen Betriebes dem Erwerber überlässt.

