27.3.3.Nr.6
§ 3 AVRAG
§ 3a AVRAG
§ 863 Abs. 1 ABGB
1. OGH 8 ObA 10/16b ist nicht zu entnehmen, dass das Einbringen einer Beendigungsansprüche enthaltenden Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht durch einen Arbeitnehmer in jedem Fall als konkludente Ausübung seines Wahlrechts iSd § 3 AVRAG anzusehen wäre.

