27.3.3.Nr.5
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 3a AVRAG
1. OGH 8 ObA 10/16b ist nicht zu entnehmen, dass das Einbringen einer ua Beendigungsansprüche beinhaltenden Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht durch den Arbeitnehmer in jedem Fall als konkludente Ausübung seines Wahlrechts iSd § 3 AVRAG dahin anzusehen wäre, dass er die Beendigung des Dienstverhältnisses akzeptiert, statt auf dessen Fortsetzung zu bestehen.

