27.3.3.Nr.3
§ 3 Abs. 5 AVRAG
Zusatz-KollV „Einsparungspaket“ Bord-Personal A und L (OS-KV Bord)
1. In Pkt. 4 Zusatz-KV EP haben die Kollektivvertragsparteien u.a. „Abfertigungszahlungen aufgrund objektiv betriebsbedingter Dienstgeberkündigungen“ aus den Wirkungen des Einsparungspakets ausgenommen und vorgesehen, dass für diese als Bemessungsgrundlage jene heranzuziehen sein soll, die ohne das vereinbarte Einsparungspaket (ohne Abzug des „Krisenbeitrags“) gegolten hätte.

