27.3.3.Nr.2
§ 3 AVRAG
§ 9 Abs. 5 Satz 3 AlVG
1. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung und zugesagter Wiedereinstellung mitteilt, dass er ein anderes neues Arbeitsverhältnis antreten werde, stehen ihm gemäß § 9 Abs. 5 Satz 3 AlVG gegenüber dem früheren Arbeitgeber die Beendigungsansprüche zu.

