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Widerspruchsrecht begünstigter Behinderter? - OGH 26.11.2012, 9 ObA 72/12x

39. LfgJuni 2013

27.3.2.Nr.5

§ 3 Abs. 1, 4 und 5 AVRAG
§ 4 AVRAG
§ 5 AVRAG
§ 31 Abs. 4 und 7 ArbVG
§ 97 Abs. 4 ArbVG
§ 8 Abs. 4 BEinstG

1. § 3 Abs. 4 AVRAG sieht ein Widerspruchsrecht vor, wenn der Erwerber den kollektivvertraglichen Bestandschutz (§ 4 ArbVG) oder die auf Einzelvereinbarung beruhenden betrieblichen Pensionszusagen (§ 5 ArbVG) nicht übernimmt.

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