27.3.2.Nr.2
§ 3 Abs. 4 AVRAG
§ 863 ABGB
1. § 3 Abs. 4 AVRAG stellt für einen Widerspruch keine besonderen Formvorschriften auf.
27.3.2.Nr.2
§ 3 Abs. 4 AVRAG
§ 863 ABGB
1. § 3 Abs. 4 AVRAG stellt für einen Widerspruch keine besonderen Formvorschriften auf.
