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Formzwang? Auslegung von Rechtsauffassungsschreiben? - OGH 3.8.2005, 9 ObA 131/04m

17. LfgFebruar 2006

27.3.2.Nr.2

§ 3 Abs. 4 AVRAG
§ 863 ABGB

1. § 3 Abs. 4 AVRAG stellt für einen Widerspruch keine besonderen Formvorschriften auf.

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