27.3.1.Nr.9
§ 3 Abs. 2 AVRAG
Abschnitt V Z. 1 Arbeiter-KollV Metallindustrie
1. Der Umstand, dass es nach § 3 Abs. 2 AVRAG im Zuge des Konkurses zu keinem Betriebsübergang mit unmittelbarem Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverhältnisse kommt, steht (besserstellenden) kollektivvertraglichen An- bzw. Zusammenrechnungen von Vordienstzeiten nicht entgegen.

