27.3.1.Nr.8
§ 3 Abs. 2 AVRAG
§ 115 Abs. 1 GmbHG
§ 15 Abs. 1 AktG
1. Die Konkursausnahme des § 3 Abs. 2 AVRAG ist in einem insbesondere Umgehungen weitgehend ausschließenden Sinn zu verstehen und anzuwenden.
27.3.1.Nr.8
§ 3 Abs. 2 AVRAG
§ 115 Abs. 1 GmbHG
§ 15 Abs. 1 AktG
1. Die Konkursausnahme des § 3 Abs. 2 AVRAG ist in einem insbesondere Umgehungen weitgehend ausschließenden Sinn zu verstehen und anzuwenden.
