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Betriebsratsmitglieder? Keine Ausnahme bei Wahrung der Betriebsidentität - OGH 26.1.2006, 8 ObA 7/05w

18. LfgJuni 2006

27.3.1.Nr.3

§ 34 ArbVG
§ 62 Z 1 ArbVG
§ 120 Abs. 1 und 3 ArbVG
§ 121 Z 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1 und 2 AVRAG

1. § 3 AVRAG hat am gesetzlichen, im Betriebsverfassungsrecht wurzelnden Übergang der Arbeitsverhältnisse von Belegschaftsfunktionären nichts geändert, wonach die Mandate der Funktionäre den Wechsel des Betriebsinhabers überdauern, wenn nur die Betriebsidentität gewahrt bleibt.

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