27.3.1.Nr.2
§ 3 Abs. 2 AVRAG
Art. 4a Abs. 1 RL 77/187/EWG idF RL 98/50/EG
1. Derjenige der einen Betrieb oder Betriebsteil außerhalb eines Konkurses kauft oder pachtet, hat jedenfalls mit der Eintrittsautomatik des AVRAG zu rechnen und die Kosten der Übernahme der Arbeitsverhältnisse miteinzukalkulieren.

