vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung - Verfall von Ansprüchen gegen Vorgänger Genügt Geltendmachung erst nach Übergang nur beim Übergeber? - OGH 26.8.2020, 9 ObA 39/20f

62. LfgFebruar 2021

27.2.6.Nr.22

§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 1409 ABGB
Pkt. 7 lit. e KollV Gastronomie

1. § 1409 ABGB ordnet einen zwingenden Schuldbeitritt (hier des Erwerbers des Betriebs) an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!