27.2.6.Nr.15
§ 6 Abs. 2 AVRAG
§ 896 ABGB
1. Auch beim allfälligen Regressanspruch des alten Arbeitgebers gegen den Betriebserwerber geht es darum, welchen Ausgleich der eine leistende Solidarschuldner (Betriebsveräußerer) gegen den anderen dadurch befreiten Solidarschuldner (Betriebserwerber) hat.

