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Regressrecht des Nachfolgers gegen Vorgänger - OGH 16.12.2003, 5 Ob 114/03f

12. LfgJuni 2004

27.2.6.Nr.11

§ 896 ABGB
§ 6 Abs. 1 und 2 AVRAG

1. Durch den Vertragseintritt gemäß § 3 Abs. 1 AVRAG ist der Erwerber neuer Dienstgeber der Arbeitnehmer und haftet diesen gegenüber für sämtliche Arbeitnehmeransprüche.

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