27.2.6.Nr.12
§ 6 Abs. 1 erster Satz AVRAG
§ 10 Abs. 1 UrlG
1. Beim Urlaubsanspruch - und damit auch bei dem diesen ersetzenden Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG - handelt es sich um einen Anspruch, der im Laufe des Dienstverhältnisses sukzessive entsteht und damit zeitlich durchaus bestimmten Perioden zugeordnet werden kann.

