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Haftung des Veräußerers bei Insolvenz des Erwerbers - Kein Ausfallgeld für „alte“ Pensionsabfindungszusagen - OGH 30.10.2003, 8 ObS 204/02m

11. LfgFebruar 2004

27.2.6.Nr.9

§ 6 Abs. 2 AVRAG
§ 1 Abs. 3 Z 5 IESG
Insolvenz-RL 2002/74/EG

1. Bei Konkurs des Betriebsnachfolgers sind vom Vorgänger vertraglich zugesicherte, erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses fällige Pensionsabfindungsansprüche nicht ausfallgeldgeschützt, wenn die Haftungsfrist des § 6 Abs. 2 AVRAG noch offen ist und er daher für seine Zusagen trotz Übergangs der Arbeitsverhältnisse haftet.

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