27.2.6.Nr.9
§ 6 Abs. 2 AVRAG
§ 1 Abs. 3 Z 5 IESG
Insolvenz-RL 2002/74/EG
1. Bei Konkurs des Betriebsnachfolgers sind vom Vorgänger vertraglich zugesicherte, erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses fällige Pensionsabfindungsansprüche nicht ausfallgeldgeschützt, wenn die Haftungsfrist des § 6 Abs. 2 AVRAG noch offen ist und er daher für seine Zusagen trotz Übergangs der Arbeitsverhältnisse haftet.

