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Haftung des Veräußerers bei Insolvenz des Erwerbers - „Althaftung“ vor und „Neuhaftung“ seit Haftungsnovelle - OGH 10.4.2003, 8 ObA 214/02g

10. LfgOktober 2003

27.2.6.Nr.8

§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 AVRAG
§ 19 Abs. 1 Z 12 AVRAG
§ 893 ABGB

1. Beim Betriebsübergang muss sich der Arbeitnehmer im Allgemeinen mit der nur nach den eigenen Interessen getroffenen Wahl des Veräußerers abfinden.

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