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Haftung für Altschulden, wenn Arbeitnehmer Nachfolger wird - OGH 15.2.2001, 8 ObS 187/00h

4. LfgNovember 2001

27.2.6.Nr.4

§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 1409 ABGB
§ 1445 ABGB
§ 1 Abs. 3 Z 5 IESG

1. Der Erwerber eines Betriebs(teils) haftet auf Grund des Eintritts in das Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs. 1 AVRAG umfassend für die Altschulden.

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