27.2.6.Nr.5
§ 1405 ABGB
§ 6 Abs. 1 und 2 AVRAG
1. Bei einvernehmlicher, vorbehaltsloser Arbeitsvertragsübernahme scheidet der Altarbeitgeber gemäß § 1405 ABGB endgültig aus dem bisherigen Vertragsverhältnis aus.
27.2.6.Nr.5
§ 1405 ABGB
§ 6 Abs. 1 und 2 AVRAG
1. Bei einvernehmlicher, vorbehaltsloser Arbeitsvertragsübernahme scheidet der Altarbeitgeber gemäß § 1405 ABGB endgültig aus dem bisherigen Vertragsverhältnis aus.
