vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung, Wiedereinstellungszusagen des Vorgängers - OGH 12.7.2000, 9 ObA 93/00t

2. LfgFebruar 2001

27.2.6.Nr.3

§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 23 Abs. 1 AngG

1. Ob Vordienstzeiten zu einem Betriebsvorgänger für dienstzeitabhängige Ansprüche (hier die Abfertigung) anzurechnen sind, ist nicht eine Frage der üblichen Haftung für „Altschulden“ aus nicht übergegangenen Arbeitsverhältnissen, sondern eine Frage der Verpflichtung des Betriebsübernehmers, die vom Vorgänger abgegebene Wiedereinstellungszusage zuzuhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!