27.2.4.Nr.5
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
§ 4 Abs. 1 und 2 AVRAG
§ 101 ArbVG
Art. 3 Abs. 1 RL 2001/23/EG
KollV Angestellte der öffentlichen Flughäfen
1. Die beim Veräußerer verbrachten Dienstzeiten sind auch bei der Einstufung in den Erwerber-Kollektivvertrag so zu beurteilen, als wären sie beim neuen Arbeitgeber verbracht.

