27.2.4.Nr.4
§ 914 ABGB
§ 1151 ABGB
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 2 Z 2 MRG
1. Ist eine Dienstwohnung nicht von der Arbeitgeberin, sondern von der Geschäftsführerin ihrer Komplementärin für die Dauer des aufrechten Arbeitsverhältnisses überlassen und im Mietvertrag ausdrücklich das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei der namentlich genannten Arbeitgeberin als Grund zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags vereinbart, erfüllt auch der Betriebsübergang auf einen anderen Inhaber vertretbar diesen Auflösungsgrund.

