27.2.4.Nr.3
§ 1155 Abs. 1 ABGB
§ 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG
§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
1. Die zu § 1155 Abs. 1 ABGB hinsichtlich der Grenzen der Leistungsbereitschaft sowie zur Verpflichtung zu anderem Zwischenerwerb allgemein judizierten Grundsätze gelten auch bei Betriebsübergang.

