27.2.4.Nr.2
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG iVm 23 Abs. 1 AngG
Art. 3 Abs. 1 RL 77/187/EWG
1. Wechselt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsüberganges von Liechtenstein nach Österreich, zählt trotz Aufrechtbleibens des Arbeitsverhältnisses die in Liechtenstein zurückgelegte Zeit nicht für den Abfertigungsanspruch nach österreichischem Recht.

