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Anrechnung von Zeiten vor dem Übergang für „neue“ Anwartschaften? - OGH 11.4.2001, 9 ObA 8/01v

4. LfgNovember 2001

27.2.4.Nr.2

§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG iVm 23 Abs. 1 AngG
Art. 3 Abs. 1 RL 77/187/EWG

1. Wechselt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsüberganges von Liechtenstein nach Österreich, zählt trotz Aufrechtbleibens des Arbeitsverhältnisses die in Liechtenstein zurückgelegte Zeit nicht für den Abfertigungsanspruch nach österreichischem Recht.

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