27.2.3.Nr.17
Art. 4 Z 1 Satz 1 und 2 RL 2001/23/EG
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 879 ABGB
1. Wird ein Arbeitnehmer (zunächst durch den bisherigen Arbeitgeber und dann) durch den Erwerber im zeitlichen Naheverhältnis zum Betriebsübergang gekündigt und besetzt der Erwerber unmittelbar vor dem Betriebsübergang ab einem drei Monate danach liegenden Zeitpunkt eine Funktion, die auch der Gekündigte hätte bekleiden können, begründet dies eine (sogar zweifache) Indizwirkung dafür, dass die Kündigung ihre Ursache im Betriebsübergang hat.

