27.2.3.Nr.16
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1162b ABGB
§ 20 Abs. 2 AngG
§ 29 Abs. 1 und 2 AngG
1. Nach stRsp wird durch eine zeitwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der verkürzten Frist bzw. zum verfrühten Termin beendet.
27.2.3.Nr.16
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1162b ABGB
§ 20 Abs. 2 AngG
§ 29 Abs. 1 und 2 AngG
1. Nach stRsp wird durch eine zeitwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der verkürzten Frist bzw. zum verfrühten Termin beendet.
