27.2.3.Nr.15
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 879 ABGB
1. Kündigungen, die ihren tragenden Grund im Betriebsübergang haben, sind nichtig gemäß § 879 ABGB.
27.2.3.Nr.15
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 879 ABGB
1. Kündigungen, die ihren tragenden Grund im Betriebsübergang haben, sind nichtig gemäß § 879 ABGB.
