27.2.3.Nr.14
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Einheitlich wird judiziert, dass der Arbeitnehmer sein Recht - dessen Geltendmachung ihm freisteht -, eine betriebsübergangsbedingte Beendigungserklärung als unwirksam anzufechten, in angemessener Zeit geltend zu machen hat.

