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Kündigung wegen Betriebsschließung und zufällige Nachfolge - OGH 8.9.2005, 8 ObA 98/04a

17. LfgFebruar 2006

27.2.3.Nr.11

§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 879 ABGB

1. Eine Kündigung ist auch bei Betriebsübergang nur dann unwirksam, wenn sie nach den objektiven Umständen wegen der Betriebsübernahme erfolgt.

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