27.2.3.Nr.10
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 879 ABGB
§ 31 Abs. 1 Z 2 KO
1. Auch eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer ist in Verbindung mit einer Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen als unzulässige Umgehung der Eintrittsautomatik des § 3 Abs. 1 AVRAG zu werten.

