27.2.3.Nr.8
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 1162b ABGB
1. Nach Lehre und stRsp sind die Regelungen des AVRAG insoferne relativ zwingend, als nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers davon abgewichen werden kann.
27.2.3.Nr.8
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 1162b ABGB
1. Nach Lehre und stRsp sind die Regelungen des AVRAG insoferne relativ zwingend, als nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers davon abgewichen werden kann.
