27.2.3.Nr.7
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 879 Abs. 1ABGB
Art. 4 Abs. 1 Satz 2 RL 77/187/EWG
1. Kündigungen, die zur Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Belegschaft“ ausgesprochen wurden, damit nicht Piloten durch den Betriebsübergang Dienstnehmer der Nachfolgerin werden, ohne wie die anderen ehemaligen Piloten auf die Rechte aus dem Betriebsübergang zu verzichten, liegen rechtlich keine in der Person der Arbeitnehmer liegenden Umstände zugrunde.

