27.2.3.Nr.6
§ 3 Abs. 1 AVRAG
Art. 4 RL 77/187/EWG
1. Auch im Zusammenhang mit Betriebs(teil)übergängen kann die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags durch Zeitablauf nicht mit einer Kündigung gleichgesetzt werden.
27.2.3.Nr.6
§ 3 Abs. 1 AVRAG
Art. 4 RL 77/187/EWG
1. Auch im Zusammenhang mit Betriebs(teil)übergängen kann die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags durch Zeitablauf nicht mit einer Kündigung gleichgesetzt werden.
