27.2.3.Nr.5
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 16 AVRAG
1. Jeweils saisonale Beendigungen wegen Arbeitsmangels sind trotz ihrer zeitlichen Nähe bei nachfolgendem Betriebs( teil)übergang während der Unterbrechungszeit des Arbeitsverhältnisses keine Umgehungskündigungen.

