27.2.3.Nr.1
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
Art 3 Abs. 1 RL 77/187 EWG
1. Kündigungen vor dem Übergang in unmittelbarem Zusammenhang verstoßen gegen das Kündigungsverbot der Richtlinie und sind nach nunmehr ständiger Rechtsprechung unwirksam und nichtig, sofern keine sachliche Entkräftung der Umgehungsvermutung erfolgt.

